Die von der Europäischen Union (EU) getroffene Entscheidung macht diesen Pass ausnahmslos für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel und Maultiere) ab dem 01.07.2000 erforderlich.
Die Hintergründe
Arzneimittelrechtliche Regelungen der EU schränken die Anwendung bestimmter Tierarzneimittel beim Einhufer ein bzw. verbieten diese Anwendung ganz, da Equiden grundsätzlich zur Fleischgewinnung geschlachtet werden können und das so gewonnene Fleisch frei von Tierarzneimittelrückständen sein muss.
Um derartige Arzneimittel im Einzelfall dennoch anwenden zu können, schreibt eine weitere EU-Entscheidung die zwingende Aufzeichnung dieser Anwendung in einem zu dem jeweiligen Equiden lebenslang gehörenden Dokument (Equidenpass) vor. Welche Tierarzneimittel eingetragen werden müssen, weiß der behandelnde Tierarzt.
Um ein noch größeres Spektrum von zulässigen Tierarzneimitteln zur Verfügung zu haben, kann sich der Besitzer auch dafür entscheiden, dass dieses Tier niemals zur Schlachtung kommen soll. Diese Entscheidung muss ebenfalls im Equidenpass dokumentiert werden. Sie gilt für das jeweilige Tier lebenslang, auch bei Besitzerwechsel.
Die Behandlung mit Tierarzneimitteln, die für Equiden zur Behandlung von bestimmten Krankheiten arzneimittelrechtlich zugelassen sind, muss in den Equidenpass nicht eingetragen werden.
Was sein muss
EU-Vorschrift macht eine Identifizierung erforderlich! Die strenge EU-Vorschrift macht eine genaue Identifizierung von Equiden erforderlich. Hierbei hilft der Equidenpass. Neben dem Geschlecht werden auch Farbe und Abzeichen (Signalement) festgehalten. Dazu kommen, wenn vorhanden, Brände und Narben. Noch genauer wird die Identifizierung dadurch, dass die Abzeichen und gegebenenfalls Wirbel in eine Umrisszeichnung (Diagramm) aufgenommen werden, die den Equiden von allen Seiten zeigt.
Eine aktive Kennzeichnung mittels Mikrochip (Transponder) oder Nummernbrand (nicht bei Eseln oder Maultieren) wird dringend angeraten. Wenn Mikrochips verwendet werden, sollten diese der lso-Norm entsprechen.
Bei Turnierteilnahme (wird für Esel noch nicht praktiziert)
Nur wenn Equiden bei klassischen Turnieren in Prüfungen der Kategorie A und B (d.h. in Klasse A, L, M und S) gestartet werden sollen, ist es erforderlich, dass sie in die FN - -Turnierpferdeliste eingetragen werden. Hierzu benötigen die Equiden neben dem Equidenpass eine aktive Kennzeichnung. Dieses ist entweder der Transponder oder der Nummernbrand. Der Transponder ist ein mit einer codierten Nummer besetzter Mikrochip, den Sie von dem Tierarzt/Brennbeauftragten in die linke Halsseite Ihres Pferdes injizieren lassen. Der Nummernbrand stellt die andere Alternative dar.
Welche Sanktionen drohen?
Es muss betont werden, dass wirklich für jeden Equiden innerhalb der EU, und sei es auch ein noch so kleines Schmusepony, ein Pferdepass ausgestellt werden muss. Dieser ist immer dann mitzuführen, wenn ein Pferd den Bestand verlässt; nicht beim Ausritt, aber bei jedem Transport ist damit zu rechnen, dass die Ordnungshüter die Vorlage des Pferdepasses verlangen (für Fohlen erst nach dem Absetzen). Fehlt der Pferdepass, dann ist mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen. Und wie sieht es aus, wenn Ihr Pferd krank wird?
Der jetzt gültige Impfausweis wird durch den Euidenpass ersetzt. Die Tierärzte sind daher gezwungen, den Pferdepass zu verlangen, in dem er ersehen kann, ob Sie sich für den Status Lebensmitteltier oder Nichtlebensmitteltier entschieden haben. Besitzen Sie in diesem Moment keinen Pferdepass, so ist der Tierarzt, der verpflichtet ist, die Medikamentenbehandlung in den Pass einzutragen, gezwungen, dieses dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Klar ist auch, eine Schlachtung ohne Pferdepass wird es in Zukunft nicht mehr geben. Und selbst wenn Ihr Pferd einmal verendet oder eingeschläfert werden sollte, eine Tierkörperbeseitigung ohne Pferdepass kann mit Problemen verbunden sein.
Viele weitere wichtige Informationen zum Equidenpaß finden Sie bei der Reiterlichen Vereinigung (FN).
Neues zum Antrag auf Equidenpässe
Beantragen Sie bitte bei untenstehender Adresse einen Passantrag und ein Eseldiagramm pro Esel und geben Sie diese Formulare zum Ausfüllen an Ihren Tierarzt.
Anschließend schicken Sie alles an die FN zurück. Sie bekommen dann von dort den Pass und die Rechnung. Der Pass kostet ca. 40 Euro.
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Eintrag Freizeitpferde
48229 Warendorf
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Telefon: 02581/6362/199
Die Hintergründe
Arzneimittelrechtliche Regelungen der EU schränken die Anwendung bestimmter Tierarzneimittel beim Einhufer ein bzw. verbieten diese Anwendung ganz, da Equiden grundsätzlich zur Fleischgewinnung geschlachtet werden können und das so gewonnene Fleisch frei von Tierarzneimittelrückständen sein muss.
Um derartige Arzneimittel im Einzelfall dennoch anwenden zu können, schreibt eine weitere EU-Entscheidung die zwingende Aufzeichnung dieser Anwendung in einem zu dem jeweiligen Equiden lebenslang gehörenden Dokument (Equidenpass) vor. Welche Tierarzneimittel eingetragen werden müssen, weiß der behandelnde Tierarzt.
Um ein noch größeres Spektrum von zulässigen Tierarzneimitteln zur Verfügung zu haben, kann sich der Besitzer auch dafür entscheiden, dass dieses Tier niemals zur Schlachtung kommen soll. Diese Entscheidung muss ebenfalls im Equidenpass dokumentiert werden. Sie gilt für das jeweilige Tier lebenslang, auch bei Besitzerwechsel.
Die Behandlung mit Tierarzneimitteln, die für Equiden zur Behandlung von bestimmten Krankheiten arzneimittelrechtlich zugelassen sind, muss in den Equidenpass nicht eingetragen werden.
Was sein muss
EU-Vorschrift macht eine Identifizierung erforderlich! Die strenge EU-Vorschrift macht eine genaue Identifizierung von Equiden erforderlich. Hierbei hilft der Equidenpass. Neben dem Geschlecht werden auch Farbe und Abzeichen (Signalement) festgehalten. Dazu kommen, wenn vorhanden, Brände und Narben. Noch genauer wird die Identifizierung dadurch, dass die Abzeichen und gegebenenfalls Wirbel in eine Umrisszeichnung (Diagramm) aufgenommen werden, die den Equiden von allen Seiten zeigt.
Eine aktive Kennzeichnung mittels Mikrochip (Transponder) oder Nummernbrand (nicht bei Eseln oder Maultieren) wird dringend angeraten. Wenn Mikrochips verwendet werden, sollten diese der lso-Norm entsprechen.
Bei Turnierteilnahme (wird für Esel noch nicht praktiziert)
Nur wenn Equiden bei klassischen Turnieren in Prüfungen der Kategorie A und B (d.h. in Klasse A, L, M und S) gestartet werden sollen, ist es erforderlich, dass sie in die FN - -Turnierpferdeliste eingetragen werden. Hierzu benötigen die Equiden neben dem Equidenpass eine aktive Kennzeichnung. Dieses ist entweder der Transponder oder der Nummernbrand. Der Transponder ist ein mit einer codierten Nummer besetzter Mikrochip, den Sie von dem Tierarzt/Brennbeauftragten in die linke Halsseite Ihres Pferdes injizieren lassen. Der Nummernbrand stellt die andere Alternative dar.
Welche Sanktionen drohen?
Es muss betont werden, dass wirklich für jeden Equiden innerhalb der EU, und sei es auch ein noch so kleines Schmusepony, ein Pferdepass ausgestellt werden muss. Dieser ist immer dann mitzuführen, wenn ein Pferd den Bestand verlässt; nicht beim Ausritt, aber bei jedem Transport ist damit zu rechnen, dass die Ordnungshüter die Vorlage des Pferdepasses verlangen (für Fohlen erst nach dem Absetzen). Fehlt der Pferdepass, dann ist mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen. Und wie sieht es aus, wenn Ihr Pferd krank wird?
Der jetzt gültige Impfausweis wird durch den Euidenpass ersetzt. Die Tierärzte sind daher gezwungen, den Pferdepass zu verlangen, in dem er ersehen kann, ob Sie sich für den Status Lebensmitteltier oder Nichtlebensmitteltier entschieden haben. Besitzen Sie in diesem Moment keinen Pferdepass, so ist der Tierarzt, der verpflichtet ist, die Medikamentenbehandlung in den Pass einzutragen, gezwungen, dieses dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Klar ist auch, eine Schlachtung ohne Pferdepass wird es in Zukunft nicht mehr geben. Und selbst wenn Ihr Pferd einmal verendet oder eingeschläfert werden sollte, eine Tierkörperbeseitigung ohne Pferdepass kann mit Problemen verbunden sein.
Viele weitere wichtige Informationen zum Equidenpaß finden Sie bei der Reiterlichen Vereinigung (FN).
Neues zum Antrag auf Equidenpässe
Beantragen Sie bitte bei untenstehender Adresse einen Passantrag und ein Eseldiagramm pro Esel und geben Sie diese Formulare zum Ausfüllen an Ihren Tierarzt.
Anschließend schicken Sie alles an die FN zurück. Sie bekommen dann von dort den Pass und die Rechnung. Der Pass kostet ca. 40 Euro.
Deutsche Reiterliche Vereinigung
Eintrag Freizeitpferde
48229 Warendorf
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Telefon: 02581/6362/199

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Equidenpass
