| | Esel Start | | Adressen | | Angebote | | Beitreten | | Bücherliste | | Equidenpass | | Esel-Post | | Esel Praxis | | Eselwandern | | |
| | Haltung... | | Hengstliste | | Impressum | | Infoflyer | | Jugendseite | | Kontakt | | Links | | Marktplatz | | Maultiere | | |
| | Presse | | Rassen | | Satzung PDF | | Termine | | Vermittlung | | Versicherung | | | | | | | | |
| Equidenpass |
| Die von der Europäischen Union (EU) getroffene Entscheidung macht diesen Pass ausnahmslos für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel und Maultiere) ab dem 01.07.2000 erforderlich. Die Hintergründe Arzneinmittelrechtliche Regelungen der EU schränken die Anwendung bestimmter Tierarzneimittel beim Einhufer ein bzw. verbieten diese Anwendung ganz, da Equiden grundsätzlich zur Fleischgewinnung geschlachtet werden können und das so gewonnene Fleisch frei von Tierarzneimittelrückständen sein muss. Die strenge EU-Vorschrift macht eine genaue Identifizierung von Equiden erforderlich. Hierbei hilft der Equidenpass. Neben dem Geschlecht werden auch Farbe und Abzeichen (Signalement) festgehalten. Dazu kommen, wenn vorhanden, Brände und Narben. Noch genauer wird die Identifizierung dadurch, dass die Abzeichen und gegebenenfalls Wirbel in eine Umrisszeichnung (Diagramm) aufgenommen werden, die den Equiden von allen Seiten zeigt. Nur wenn Equiden bei klassischen Turnieren in Prüfungen der Kategorie A und B (d.h. in Klasse A, L, M und S) gestartet werden sollen, ist es erforderlich, dass sie in die FN - -Turnierpferdeliste eingetragen werden. Hierzu benötigen die Equiden neben dem Equidenpass eine aktive Kennzeichnung. Dieses ist entweder der Transponder oder der Nummernbrand. Der Transponder ist ein mit einer codierten Nummer besetzter Mikrochip, den Sie von dem Tierarzt/Brennbeauftragten in die linke Halsseite Ihres Pferdes injizieren lassen. Der Nummernbrand stellt die andere Alternative dar. Der jetzt gültige Impfausweis wird durch den Euidenpass ersetzt. Die Tierärzte sind daher gezwungen, den Pferdepass zu verlangen, in dem er ersehen kann, ob Sie sich für den Status Lebensmitteltier oder Nichtlebensmitteltier entschieden haben. Besitzen Sie in diesem Moment keinen Pferdepass, so ist der Tierarzt, der verpflichtet ist, die Medikamentenbehandlung in den Pass einzutragen, gezwungen, dieses dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Klar ist auch, eine Schlachtung ohne Pferdepass wird es in Zukunft nicht mehr geben. Und selbst wenn Ihr Pferd einmal verendet oder eingeschläfert werden sollte, eine Tierkörperbeseitigung ohne Pferdepass kann mit Problemen verbunden sein. |